WWahlanalyse Lehre
nichtamtlich

Informationen

Daten & Methodik

Datenquelle

Die Wahlanalyseplattform bereitet veröffentlichte Ergebnisdaten für die Gemeinde Lehre verständlich auf. Als technische Datenquelle können insbesondere OpenData-/CSV-Daten des KDO-Votemanagers verwendet werden. Zu jedem Ergebnisstand speichert die Plattform einen eigenen Snapshot, damit nachvollziehbar bleibt, auf welchem Datenstand eine Anzeige beruht.

Was wird direkt übernommen?

  • Wahlberechtigte und Wählerinnen beziehungsweise Wähler
  • gültige und ungültige Stimmen beziehungsweise Stimmzettel
  • Stimmen für Wahlvorschläge und Kandidierende
  • Wahlname und Wahldatum
  • Gebietsinformationen
  • Anzahl eingegangener und insgesamt erwarteter Schnellmeldungen

Welche CSV-Spalte welche Bedeutung besitzt, wird über ein Import-Mapping festgelegt. Automatische Vorschläge können im Adminbereich manuell kontrolliert und geändert werden.

Eigene Berechnungen der Plattform

Die Plattform berechnet aus den importierten Rohdaten unter anderem Wahlbeteiligung, Stimmenanteile und – bei Ratswahlen – eine rechnerische Sitzverteilung. Für niedersächsische Kommunalwahlen wird dafür das jeweils konfigurierte gesetzliche Verfahren abgebildet; die aktuelle Berechnungsengine verwendet das Hare/Niemeyer-Verfahren einschließlich der vorgesehenen Unterverteilung auf Personen- und Listenmandate.

Rundungen und Sonderfälle

Prozentwerte können für die Anzeige gerundet werden. Die Sitzberechnung arbeitet mit den ungerundeten Stimmenzahlen. Kann ein rechnerischer Sitz wegen fehlender Bewerberinnen oder Bewerber nicht besetzt werden, wird dies gesondert gekennzeichnet. Bei einem rechtlich durch Los zu entscheidenden Gleichstand trifft die Plattform keine eigene Zufallsentscheidung, sondern markiert den Sitz als offen.

Vorläufige Ergebnisse

Schnellmeldungen und Zwischenstände sind vorläufig. Auch ein vollständig eingegangener Schnellmeldungsstand ist nicht automatisch mit dem amtlich festgestellten Endergebnis gleichzusetzen. Maßgeblich bleibt die Feststellung durch die zuständigen Wahlorgane.